Mit der Beschränkung der Sicherheitshaft bis am 31. Juli 2019 wurde dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz somit hinreichend Rechnung getragen. Ohne dem Sachgericht vorgreifen zu wollen, ist angesichts der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, welche von 22 Monaten Freiheitsstrafe ausgeht, zudem mit einer höheren Strafdauer als der von der Verteidigung prognostizierten 15 Monate zu rechnen. Diese Einschätzung wird durch die Rechtsprechung des Obergerichts des Kantons Bern, so etwa die Urteile SK 18 39 vom 27. August 2018 und SK 17 260 vom 24. Mai 2018, in denen es um vergleichbare Fälle von Raub ging, gestützt.