Dies zeige sich in der jüngeren Rechtsprechung des Obergerichts des Kantons Bern bei Raub. Es sei damit zu rechnen, dass das Strafmass im Verurteilungsfalle die Prognose der Verteidigung überschreiten werde. Gestützt auf diese Überlegungen gelangt das Zwangsmassnahmengericht zum Schluss: «Würde vorliegend Sicherheitshaft für die Dauer von drei Monaten angeordnet, hätte der Beschuldigte total ca. 13.5 Monaten Haft zu gewärtigen. Das Risiko von Überhaft ist folglich gering: