5 gung, welche eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten als angemessen erachte. Gemäss dieser Auffassung träte ab Mitte September 2019 (wenn man die zu widerrufende Freiheitsstrafe nicht berücksichtige, ab Mitte Juli 2019) Überhaft ein. Diese Prognose falle jedoch angesichts des dreifach angeklagten Raubes, dem geplanten, hartnäckigen und gewaltbereiten Tatvorgehen, der Vorstrafen und der weiteren angeklagten Tatvorwürfe zu milde aus. Dies zeige sich in der jüngeren Rechtsprechung des Obergerichts des Kantons Bern bei Raub.