Was das Anziehen von Schuhen und einer Jacke vor dem Verlassen des Hauses anbelangt, hat der Beschwerdeführer in seiner Replik die Version der Polizisten indirekt selber bestätigt. Dort schreibt er nämlich, es könne sein, dass man ihm gesagt habe, er solle etwas anziehen, um ins Inselspital zu fahren. Er habe den Polizisten aber immer wieder gesagt, dass er auf keinen Fall mitkomme. Es lag folglich am Beschwerdeführer, der sich weigerte, Schuhe und eine Jacke anzuziehen, und nicht an den Polizisten, die ihm hierfür keine Zeit gelassen hätten.