Auf ihren Bericht kann deshalb abgestellt werden. Gemäss diesen Angaben hat sich der Beschwerdeführer offenbar in bedenklicherem Zustand befunden, als er selber wahrhaben will. Er gab in seiner Beschwerde selber an, er habe wegen einer Zahnoperation Antibiotika nehmen müssen und sei daher krank gewesen. Auch räumte er ein, wütend gewesen zu sein, einen «strengen