In der Verfügung des Inselspitals stehe zudem, er sei auf eine «sie» losgegangen, was im Widerspruch zur Nichtanhandnahmeverfügung stehe, wonach er den Beschuldigten 2 mit dem Hammer bedroht habe. Dass bei seiner Verhaftung am 8. Dezember 2018 ein Hammer auf dem Sofa gelegen habe, sei gelogen. Es sei zudem sehr fragwürdig, dass er erst am 8. und nicht bereits am 1. Dezember verhaftet worden sei. Dabei hätten die Polizisten ihm nie einen Durchsuchungsbefehl gezeigt und ihm auch keine Zeit gelassen, um Schuhe und Jacke anzuziehen. Dass er erwähnt habe, seit Tagen nichts gegessen und seine Medikamente verweigert zu haben, sei ebenfalls eine Lüge.