Laut Berichtsrapport habe sich der Beschwerdeführer jedoch geweigert, sich zur Abklärung ins Spital fahren zu lassen. Er habe sich demonstrativ auf das Sofa gesetzt, auf welchem griffbereit ein Hammer gelegen habe. Die Aufforderung, sich Schuhe und eine Jacke anzuziehen, habe er nicht befolgt. Da sich der Beschwerdeführer unkooperativ, aggressiv und unberechenbar gezeigt habe, habe er für die Überführung ins Spital aus Sicherheitsgründen ins Schliesszeug gelegt werden müssen.