In ihrem Berichtsrapport vom 13. März 2019 schilderten sie das Geschehen wie folgt: Der Beschwerdeführer sei beim Öffnen der Wohnungstür sehr aufgebracht und wütend gewesen. Ein Gespräch mit ihm sei beinahe nicht möglich gewesen, da er die beiden Polizeibeamten nicht habe zu Wort kommen lassen. Unter mehreren abwechselnden Gefühlsschwankungen (aufbrausend, wütend, ruhig) habe sich der Beschwerdeführer über seine Wohnsituation beklagt und vorgebracht, seine Nachbarn würden versuchen, ihn aus der Liegenschaft zu «mobben». Weiter habe er angegeben, seit mehreren Tagen nichts mehr gegessen und Blut im Stuhl zu haben.