2 4. Offenbar kam es am 1. Dezember 2018 zwischen dem Beschwerdeführer und seinem Nachbar, dem Beschuldigten 2, zum Streit. Eine Woche später, am 8. Dezember 2018, meldete sich der Beschuldigte 2 bei der Polizei, weil der Beschwerdeführer «am durchdrehen» sei. Weiter brachte er vor, vom Beschwerdeführer mit einem Hammer bedroht worden zu sein. Die Beschuldigten 3 und 4 begaben sich in der Folge vor Ort und suchten mit dem Beschwerdeführer das Gespräch. In ihrem Berichtsrapport vom 13. März 2019 schilderten sie das Geschehen wie folgt: