Weiter ersuchte er die Beschwerdekammer, die «veranlassende Person» zur Bezahlung der Rechnungen des Inselspitals und der UPD Waldau zu veranlassen und verlangte ein Schmerzensgeld für die Traumatisierung, die er am 8. Dezember 2018 habe erleben müssen. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte im darauffolgenden Beschwerdeverfahren die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschuldigten liessen sich innert Frist nicht vernehmen. Der Beschwerdeführer hielt in seiner Replik vom 7. Juli 2017 sinngemäss an seinen bisherigen Anträgen fest und verlangte zusätzliches Schmerzensgeld.