Mit Verfügung vom 30. April 2019 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland das Verfahren nicht an die Hand. Gegen die Nichtanhandnahme erhob E.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 17. Mai 2019 Beschwerde. Im Wesentlichen beantragte er die Aufhebung der Nichtanhandnahmeverfügung. Weiter ersuchte er die Beschwerdekammer, die «veranlassende Person» zur Bezahlung der Rechnungen des Inselspitals und der UPD Waldau zu veranlassen und verlangte ein Schmerzensgeld für die Traumatisierung, die er am 8. Dezember 2018 habe erleben müssen.