136 StPO hat die zuständige Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden. Als Privatkläger kann der Beschwerdeführer seine Rechtsvertretung frei wählen und die Anwaltsvollmacht gegenüber Rechtsanwältin B.________ jederzeit widerrufen. Ein solcher Anwaltswechsel muss mit anderen Worten nicht von der Staatsanwaltschaft genehmigt werden. Vor diesem Hintergrund braucht auch nicht näher auf die Vorbringen des Beschwerdeführers zu den materiell-rechtlichen Aspekten des Falles eingegangen zu werden.