382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: Im Rahmen der Hafteröffnung vom 17.02.2019 wurde A.________ gefragt, ob er mit der Beiordnung von Frau Rechtsanwältin B.________ als amtliche Verteidigerin einverstanden sei, worauf er mit "ja" antwortete. Mit Schreiben vom 28.03.2019 (Posteingang 02.04.2019) hat der Beschuldigte einen Antrag auf Anwaltswechsel gestellt. In ihrer Stellungnahme vom 04.04.2019 (Posteingang 05.04.2019) teilte Rechtsanwältin B.________ mit, dass sie die Angelegenheit mit ihrem Klienten habe besprechen können.