3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Beschuldigten/Beschwerdeführer/Gesuchsteller auferlegt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer/Gesuchsteller - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt B.________ (mit den Akten) Bern, 24. Mai 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: