Allerdings konnte er mich zunächst nicht erreichen und ich leerte den Briefkasten erst am 23.02.2019. Dabei fand ich die Abholungseinladung ohne Hinweis auf den Absender vor. Somit war es mir auch nicht möglich, stellvertretend für meinen Bruder zu agieren. Da er den Brief erst am 27.04.2019 aus seinem Briefkasten in Empfang nehmen konnte, ersuche ich das Obergericht höflich um Wiederherstellung der Frist und danke dafür im Voraus bestens.