2 wurde geraten, Beschwerde einzulegen. Wegen des Prozessrisikos, er befürchtet die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege, getraute sich mein Bruder nicht, seinen Strafverteidiger mit dem Mandat der Beschwerde zu beauftragen. In der Folge wandte er sich an die Opferhilfe und bat um Unterstützung. Am 14.05.2019 teilte ihm die Opferhilfe definitiv mit, dass er in der Sache klar als Opfer bezeichnet werden kann, was man auch sehr bedaure, jedoch eben nicht im Sinne des Opferhilfegesetzes.