1. Am 13. Februar 2019 verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), dass diverse Anträge von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) auf Entschädigung abgewiesen würden. Dagegen erhob er am 16. Mai 2019 Beschwerde und stellte folgende Anträge: 1. Wiederherstellung der Frist gemäss Art. 94 StPO. 2. Prüfung der Beschwerde und Würdigung des Sachverhalts; wenn möglich einen Rechtsbeistand zu bestellen, der im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege für die vollständige und formgerechte Eingabe zeichnet. 3. Den Vorbehalt zur Einreichung einer weiteren Klage aufrecht zu erhalten.