6. Die erkennungsdienstliche Erfassung ist auch geeignet, zur Aufklärung zukünftiger Delikte beizutragen. Durch die erkennungsdienstliche Erfassung wird die Identifikation bei allfällig zukünftigen Delikten ermöglicht bzw. erleichtert. Es handelt sich zudem um einen leichten Grundrechtseingriff. Ein milderes, geeignetes Mittel ist nicht erkennbar. Der Eingriff ist dem Beschwerdeführer auch zumutbar. Anders als er ausführt, handelt es sich nicht um geringfügige Delikte. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, sich bereits zum zweiten Mal mit Gewalt den Handlungen der Polizei widersetzt zu haben.