Dabei erhielt er Unterstützung von anderen anwesenden Personen. Dieses Verhalten des Beschwerdeführers und die Umstände, die zur Anzeige führten, deuten daraufhin, dass sich der Beschwerdeführer in der Szene rund um Reitschule aufhält und er auch in Zukunft versuchen wird, sich Personenkontrollen oder anderer Amtshandlungen zu entziehen. Dies bestätigt auch das andere hängige Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer. In diesem Verfahren erfolgte bereits ein Strafbefehl gegen den Beschwerdeführer u.a. wegen Hinderung einer Amtshandlung. Dieser Strafbefehl befindet sich in den Akten dieses Verfahrens.