4 setzt. Diese Vorwürfe ergeben sich aus dem Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 26. April 2019, welcher insbesondere auch einen Wahrnehmungsbericht zu den Ereignissen am 21. März 2019 enthält. Daraus ergibt sich ein hinreichender Tatverdacht wegen Sachbeschädigung und Hinderung einer Amtshandlung.