4. Dem Beschwerdeführer wird zusammengefasst vorgeworfen, er habe einem Polizisten in Zivil das Mobiltelefon aus der Hand gerissen, es zu Boden geworfen und dadurch beschädigt. Im Anschluss habe er versucht, sich seiner Anhaltung durch Flucht zu entziehen und er habe sich bei der Anhaltung körperlich zur Wehr ge-