Er beantragte, die Verfügungen seien aufzuheben (Ziffer 1), ihm sei eine Genugtuung von CHF 1'000.00 auszurichten (Ziffer 2), eventualiter sei zu Ziffer 2 festzustellen, dass die Festnahme und die Abführung in Handschellen vom 7. Mai 2019 sowie die erkennungsdienstliche Erfassung vom 7. Mai 2019 widerrechtlich, eventualiter unrechtmässig erfolgt seien (Ziffer 3). Weiter sei die Staatsanwaltschaft anzuweisen, innert zehn Tagen seit Rechtskraft des Urteils sämtliche ihn betreffende erkennungsdienstliche Unterlagen aus den Akten zu entfernen und zu vernichten und/oder aus den Registern des