1. Am 1. Mai 2019 ordnete die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die erkennungsdienstliche Erfassung gegenüber dem Beschuldigten an und erliess einen Vorführungsbefehl. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 17. Mai 2019 Beschwerde ein.