Die Staatsanwaltschaft weist weiter darauf hin, dass der Beschwerdeführer auch der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig erklärt worden sei, weil er mehrmals damit gedroht habe, eine Mitarbeiterin des Sozialdienstes mit einem Baseballschläger ins Koma zu prügeln, sollte er die Leistungen nicht wie gewünscht erhalten. Auch mit Blick darauf bestehe Wiederholungsgefahr, da damit zu rechnen sei, dass der Beschwerdeführer auch künftig versuchen werde, seine Interessen durch massivste Drohungen gegenüber Behörden und Beamten durchzusetzen.