2019. Auf Nachfrage der Verfahrensleitung hin teilte der amtliche Verteidiger des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt B.________, am 17. Mai 2019 der Beschwerdekammer mit, dass die Eingaben seines Klienten als Beschwerde gegen die Belassung in Sicherheitshaft zu behandeln seien und um sofortige Haftentlassung ersucht werde. Das Regionalgericht verzichtete am 21. Februar 2019 auf eine Stellungnahme zu den zahlreichen Eingaben des Beschwerdeführers und verwies auf die Ausführungen im angefochtenen Beschluss. Der mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren betraute Staatsanwalt C.___