Ferner sprach das Regionalgericht eine Landesverweisung von 5 Jahren aus. Gleichzeitig beschloss es die Belassung des Beschuldigten in Sicherheitshaft; dies – vorbehältlich des vorherigen Eintritts der Rechtskraft des Urteils – bis zum Strafantritt, längstens jedoch bis 9. August 2019. Mit Schreiben vom 10. und 15. Mai 2019 wandte sich A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Am 16. Mai 2019 liess das Regionalgericht der Beschwerdekammer weitere persönliche Eingaben des Beschwerdeführers zukommen; gleiches tat es am 20. Mai 2019.