Die Antwort lautet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Aufgrund der schwerwiegenden, im Rahmen des Skiunfalls erlittenen Verletzungen der G.________ war aus rechtsmedizinischer Sicht von einer hoffnungslosen Prognose auszugehen. Siehe auch pag. 380 [Ergänzungsgutachten vom 22. Februar 2018]: Hätte bei unmittelbarer Bergung und notfallmedizinischer Versorgung (Helikopterarzt) und Überführung ins Inselspital zur Versorgung durch die Spezialisten die Blutung der Leber von G.________ gestillt werden können, wenn auf den Einsatz des ECMO-Geräts und der damit verbundenen Blutverdünnung hätte verzichtet werden können? Die Antwort lautet Nein.