Aus den Gutachten ergibt sich damit klar, dass der Auslöser für das multifaktoriell bedingte Multiorganversagens die durch den Unfall verursachte höchstgradige Zerreissung der Leber war und dass der Todeseintritt auch unter Ergreifung von unverzüglichen Massnahmen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht hätte verhindert werden können. Die Relevanz kann nur bejaht, wenn das unsorgfältige Vorgehen des Täters die Gefahr erheblich (mindestens mit einem hohen Grad der Wahrscheinlichkeit oder mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit) gesteigert hat.