Auf weitere Frage, mit wie hoher Wahrscheinlichkeit hätte der Tod bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäss a) - d) vermieden werden können, lautete die Antwort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Aufgrund des massiven Verletzungsbildes (höchstgradige Zerstörung der Leber mit massivem Blutverlust bei unstillbarer Blutung), was nahe an einer mit dem Leben nicht vereinbarenden Körperzerstörung ist, bestanden für G.________ keine realistischen Überlebenschancen (pag.