9 ren lassen würden. In Betracht zu ziehen sei die mögliche Verlegung der Atemöffnungen über einen unbekannten Zeitraum, der Herz-Kreislauf-Stillstand (Asystolie) nach Bergung über einen unbekannten Zeitraum sowie der protrahierte Kreislaufschock im Rahmen der notfallmedizinischen Massnahmen (pag. 350). Auf Frage, unter welchen Umständen der Eintritt des Todes hätte vermieden werden können, lautete die Antwort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.