8 abhängig von der Geschwindigkeit – eine bis höchstens vier Sekunden gedauert hat. An diesem Ergebnis ändert ebenfalls nichts, dass die Beschwerdeführer die Feststellung, wo die markierte Piste geendet hat und welcher Bereich als Randbereich der Piste zu betrachten ist, in Zweifel ziehen. Dem Beschuldigten kann kein strafrechtlich relevantes fehlerhaftes Verhalten angelastet werden, selbst wenn die Beschwerdeführer in diesem Kontext richtig liegen würden. Alsdann erfolgte wie erwähnt der Sturz ins Bachbett, welcher die Situation extrem veränderte.