Die Abfahrt vom N.________ ist zwar nur für fortgeschrittene Skifahrer geeignet. Dies jedoch aufgrund der oberen zwei Drittel des Berges, nicht aber nach der P.________ (Restaurationsbetrieb). Der Beschuldigte konnte nicht vermeiden – selbst wenn er etwas näher am Geschehen gewesen wäre und G.________ in dem Moment, als sie auf das «Nebenwegli» auffuhr, gesehen hätte –, dass sie beim Chalet O.________ «geradeaus» (anstatt zurück auf die breite Piste) fuhr und in das Bachbett fiel.