und dem Pistenende ist überdies praktisch flach (abgesehen vielleicht von den letzten 70 Metern direkt vor dem Skiliftareal). Insgesamt war es in dieser Situation daher weder notwendig, dass die Kinder innerhalb eines Abstands von wenigen (fünf bis fünfzehn) Metern fahren – eine ausgeprägte Kolonnenfahrt also –, noch war es erforderlich, dass der Beschuldigte gar hinter den Kindern hätte fahren müssen, sodass er sie stets und ununterbrochen im Blickfeld gehabt hätte. Die «Organisationsform» war situativ richtig gewählt. Wie gesagt, handelte es sich für Skischüler mit dem Niveau «Red Star» im Bereich des Unfalls um sehr einfaches Gelände (siehe auch pag. 265-272). Die Abfahrt vom N.___