(Restaurationsbetrieb) wären jedoch (nach dem Verständnis der Beschwerdekammer) auch die Voraussetzungen für eine blaue Piste erfüllt. Entsprechend kann es sein (bzw. wird es mit grosser Wahrscheinlichkeit so gewesen sein), dass aufgrund dessen, dass der Beschuldigte relativ zügig (mit den Knaben) voranfuhr, die Mädchen hingegen in diesem Flachstück langsamer fuhren und gegebenenfalls kleine Umwege über (bei Kindern sehr beliebte) «Nebenwegli» am Pistenrand nahmen, Letztere innert 10-20 Sekunden relativ weit vom Beschuldigten entfernt waren. Wie gesehen, waren bis zum Pistenende nur noch ein paar hundert Meter zu fahren.