_ nicht auf dieses Nebenwegli gefolgt sei. G.________ habe kurz angebremst, um in dieses Nebenwegli einzufahren. Sie (J.________) sei dann aber der normalen Piste gefolgt und sei daher beinahe neben ihr durchgefahren (pag. 226 Z. 298 ff.). Das Gleiche Bild ergibt sich auch aus dem Nachtragsrapport der Kantonspolizei Bern vom 2. April 2015 und der Fotodokumentation: die Unfallendlage befinde sich neben der Skipiste. Die Fahrspur von G.________ führe von der häufig befahrenen Skipiste Nr. ________ in den durch Schneesportler erweiterten Bereich des Pistenrandes und von dort direkt zum Grabenrand des verschneiten Bachbettes (pag. 26, pag. 30 und pag.