I.________ sagte aus, die Regel sei gewesen, dass man einfach hinter einander bleibe und nur neben der Piste fahre, wenn es der Lehrer auch mache (pag. 237). J.________ erklärte zudem, dass sie gesehen habe, wie die verunfallte Person von der Skipiste, welche eine leichte Linkskurve machte, rechts von der Skipiste in ein „Nebenwägli“ gefahren sei. Die anderen Personen seien dem Pistenverlauf gefolgt. Sie habe in der Folge beobachten können, wie die verunfallte Person von dem „Nebenwägli“ in eine Mulde gestürzt sei (pag. 104 Z. 74 ff.). Bei der Staatsanwältin ergänzte sie, dass sie G.________ nicht auf dieses Nebenwegli gefolgt sei.