_ in beiden Zeitspannen nicht vermeidbar. Ein Fahrlässigkeitsdelikt kann einer Person nämlich nur dann zum Vorwurf gemacht werden, wenn diese konkret die Fähigkeit besessen hätte, das mit ihrem sorgfaltswidrigen Verhalten verbundene Risiko eines Erfolgseintritts zu vermeiden – sei es durch Ergreifen entsprechender Vorsichtsmassnahmen oder durch Unterlassen ihrer gefährlichen Handlung. 3.7.2 Zur Situation vor dem Sturz stellt sich die Frage, ob der Beschuldigte insofern eine Sorgfaltspflichtverletzung begangen hat, als er nicht verhindert hatte, dass sich G._____