Schliesslich sei der Sauerstoffmangel ebenfalls zumindest anteilsmässig für den Tod (mit- )ursächlich gewesen. 3.6 In der Duplik lässt der Beschuldigte zusammengefasst ausführen, bei einer Kolonnenfahrt mit dem Skilehrer an der Spitze sei es stets so, dass sich dieser beim Sturz eines Schülers aus dem hinteren Bereich der Kolonne deutlich weiter unten am Pistenverlauf befinde. Der zu fahrende letzte Pistenbereich sei zudem äusserst einfach gewesen. Ununterbrochener Sichtkontakt sei nicht erforderlich gewesen.