Die Organisationsform sei nicht situationsbezogen korrekt und zielführend umgesetzt worden. Wenn Zweifel vorlägen, habe die Staatsanwaltschaft keinen Ermessensspielraum, sondern müsse Anklage erheben. Aus dem Gutachten gehe e contrario hervor, dass zumindest ein indirekter Zusammenhang zwischen Sauerstoffmangel und Tod von G.________ bestehe. Der Schluss liege nahe, dass bei einer schnelleren Bergung der Sauerstoffmangel viel geringer und der Tod unwahrscheinlicher gewesen wäre. Solch kontroverse Ansichten müssten durch ein Sachgericht geprüft und mit den Akten in Einklang gebracht werden.