I.________, welche vor G.________ gefahren sei, habe die Skischulgruppe verloren gehabt. Gemäss ihren Aussagen sei der Beschuldigte vorausgefahren, weil sie es pressant gehabt hätten (Z. 189 f.). Die Klasse sei auf dieser letzten Abfahrt auseinandergerissen gewesen. G.________ sowie J.________ hätten sich auf diesem Abschnitt der Abfahrt ihre Spur selber suchen müssen. Damit sei es zumindest fraglich, ob eine im Unterricht mit Kindern geeignete Organisationsform von Gruppen vorgelegen habe. Die Organisationsform sei nicht situationsbezogen korrekt und zielführend umgesetzt worden.