Damit wären ihre Überlebenschancen wesentlich grösser gewesen. Wenn der Beschuldigte tatsächlich beim Fahren immer wieder angehalten und geschaut hätte, ob alle Schülerinnen und Schüler da seien, hätte er bemerken müssen, dass nicht alle Schülerinnen da seien. Er habe dies aber erst beim Treffpunkt bemerkt; zudem erst auf einen Hinweis einer anderen Person hin (EV H.________ vom 17. August 2019, Z. 126 und 267 ff.).