im Randbereich der Piste oder allenfalls seitlich neben der Piste durchgefahren sei oder wann und wie der Beschuldigte bemerkt habe, dass zwei Kinder fehlten. Des Weiteren habe die Staatsanwaltschaft das forensische Gutachten vom 1. Juni 2015 einseitig gewürdigt und unterdrückt, dass z.B. die Entstehung des Multiorganversagens multifaktoriell nach Sauerstoffmangel, Unterkühlung und Blutverlust gewesen sei sowie dass eine unverzügliche Bergung hätte stattfinden müssen, was nicht der Fall gewesen sei.