_, N.________-Q.________, z.N. der Skischülerin G.________. Diese verstarb gleichentags im Inselspital Bern, nachdem sie – kurz zusammengefasst – leicht neben der markierten Piste in eine Art Bach gefallen war, dabei eine verhängnisvolle Leberverletzung erlitten und danach mehrere Minuten kopfüber im tiefen und nassen Schnee/Bachwasser gelegen hatte, von wo sie erst unter Mithilfe mehrerer Männer leblos geborgen werden konnte. Am 30. April 2019 erhob die Staatsanwaltschaft gegen F.________ Anklage beim Regionalgericht Oberland. Sie wirft ihm vor, er habe es pflichtwidrig unvorsichtig unterlassen, den Graben, welcher für G._____