5 viel Schwung den Hang heruntergekommen, dass ein Mensch, der sich beim Hütteneingang des Beschwerdeführers aufgehalten hätte, weder die Chance gehabt hätte, dem Holzklotz auszuweichen noch den Schlag durch den Holzklotz überlebt hätte. Dies zeige sich darin, dass er beim Aufschlagen auf den Eingangsladen diesen beschädigt habe und danach nicht liegen geblieben sei, sondern eine solche Wucht gehabt habe, dass er nach dem Aufschlag weitergesprungen sei und die Seilwinde beschädigt habe.