Dabei habe der Beschuldigte das Ziel verfolgt, den Beschwerdeführer oder seinen Hund zu verletzen. Der Beschwerdeführer händigte Fotografien aus, welche den Schaden an den Schalungsplatten sowie die örtlichen Gegebenheiten zeigen. Zudem legte er zwei eingeschriebene Briefe an den Beschuldigten bei, in denen er ihn um Räumung von Material bat. Im Rahmen der polizeilichen Einvernahme vom 27. November 2018 bestätigte der Beschuldigte die Forstaktivitäten oberhalb der Parzelle des Beschwerdeführers. Das Land, auf dem sich der Wald mit den Tannen befinde, liege aber auf seiner Parzelle. Dieses sei gerade frisch «vermarcht» worden.