382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Am 21. Oktober 2018 meldete sich der Beschwerdeführer via Notruf bei der Regionalen Einsatzzentrale. Gemäss nachfolgender polizeilicher Einvernahme des Beschwerdeführers vom 22. Oktober 2018 habe der Beschuldigte Tannen auf der Parzelle des Beschwerdeführers gefällt und absichtlich ein Stück Stammholz einen steilen Hang hinunterrollen lassen, welches eine Schalungsplatte sowie die Seilwinde des Beschwerdeführers beschädigt habe. Dabei habe der Beschuldigte das Ziel verfolgt, den Beschwerdeführer oder seinen Hund zu verletzen.