Dies wurde durch das Verhalten des Beschwerdeführers bis anhin verunmöglicht. Gleichzeitig sind die Wahrscheinlichkeit weiterer Delinquenz und die Gefahr, dass sich seine von Ziellosigkeit und fehlender Motivation geprägten negativen Verhaltensmuster weiter festigen, als hoch zu bezeichnen. Auch der zunehmende Suchtdruck und das damit einhergehende selbstgefährdende Verhalten stellen ein beträchtliches Risiko dar. Es geht nun darum, den Beschwerdeführer aus dieser Spirale herauszuholen. Ohne Unterstützung von aussen ist er hierzu offenbar nicht in der Lage.