8 waren bisher nicht zielführend. Der Beschwerdeführer konnte erzieherisch nicht erreicht werden. Die Jugendanwaltschaft ist offensichtlich bemüht, eine passende Lösung für den Beschwerdeführer zu finden und damit auch weitere Fehlentwicklungen zu verhindern. Hierfür ist sie auf die Abklärung seiner aktuellen persönlichen Situation angewiesen. Dies wurde durch das Verhalten des Beschwerdeführers bis anhin verunmöglicht.