Diese gipfelte im Vorfall vom 7. Februar 2019, welcher das Eingreifen der Jugendanwaltschaft erforderlich machte. Seither hat sich die Situation nicht beruhigt, sondern der Beschwerdeführer führt sein Leben in ähnlicher Weise fort wie bisher. Seine Zukunftsperspektiven sind wenig aussichtsreich und ungewiss. Anzeichen für eine baldige Besserung der Situation gibt es nicht. Der Beschwerdeführer gelobt zwar immer wieder, sein Leben ändern zu wollen, ist aber nicht in der Lage, seine Vorsätze und Versprechen umzusetzen. Er scheint überfordert.