er hat ansonsten jedoch keine genauen Vorstellungen von seiner Zukunft (Einvernahme vom 30. April 2019, Z. 77 f.). 7.3 Es sind somit verschiedene Faktoren wie die mangelnde berufliche Eingliederung und damit verbunden der fehlende Halt und die fehlende Struktur, das wiederholt delinquente Verhalten und die Unfähigkeit seiner Mutter, wirksame erzieherische Massnahmen zu ergreifen, die den Beschwerdeführer in die jetzige Krise geführt haben. Diese gipfelte im Vorfall vom 7. Februar 2019, welcher das Eingreifen der Jugendanwaltschaft erforderlich machte.